Allgemeine Geschäftsbedingungen

I. Geltungsbereich
Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für den gesamten Geschäftsverkehr mit den Kunden von Das Textteam GbR im Folgenden Auftragnehmer genannt. Der Kunde, im Folgenden Auftraggeber genannt, erkennt die AGB, die für die Dauer der Geschäftsverbindung gelten, durch Auftragserteilung an. Entgegenstehende oder von diesen Bedingungen abweichende Bedingungen des Auftraggebers werden nicht anerkannt, es sei denn, der Auftragnehmer hat diesen ausdrücklich zugestimmt.

II. Leistungsumfang
  1. Der Auftraggeber erteilt Korrektur- oder Lektoratsaufträge in elektronischer oder sonstiger Form. Im Interesse einer möglichst reibungslosen Zusammenarbeit werden auch telefonische oder sonstige formlose Aufträge angenommen. Eventuell sich hieraus ergebende Probleme gehen jedoch zulasten des Auftraggebers.
  2. Ziel des Korrektorats ist die höchstmögliche Reduzierung aller orthografischen und grammatikalischen Fehler im Ausgangstext. Maßstab hierfür sind die Regeln und Empfehlungen des Duden in seiner jeweils aktuellen Auflage. Eine Garantie für völlige Fehlerfreiheit nach der Leistungserbringung ist ausgeschlossen.?
  3. Sofern der Auftraggeber keine besonderen schriftlichen Anweisungen (Briefing) erteilt, wird die Form des Ausgangstextes regelmäßig beibehalten. Zu einer bestimmten Gestaltung des an den Auftraggeber abzuliefernden Textes oder von Teilen hiervon sowie zu einer Gestaltung des Textes anhand bestimmter Referenzobjekte ist der Auftragnehmer nur verpflichtet, wenn der Auftraggeber dem Auftragnehmer ausdrücklich entsprechende schriftliche Anweisungen erteilt.
  4. Der Eingang zu korrigierender bzw. lektorierender Texte, ob elektronisch oder per Post versandt, wird von uns in der Regel schriftlich bestätigt. Ein Auftrag gilt nur dann als erteilt, wenn er von uns schriftlich bestätigt worden ist.
  5. Der Auftraggeber trägt die Verantwortung dafür, dass die von ihm zur Verfügung gestellten Unterlagen wettbewerbs-, warenzeichen- und namensrechtlich und/oder aus sonstigen Gründen nicht zu beanstanden sind.

III. Preise und Zahlungsbedingungen
  1. Die Preise für die Leistungen des Auftragnehmers richten sich nach der jeweils gültigen aktuellen Preisliste. Die Bearbeitung von Texten bzw. die Ausführung der Korrekturen wird nach Zeitaufwand berechnet, es sei denn, es werden andere Absprachen, wie Pauschalpreise, getroffen. Alle Preise verstehen sich zuzüglich der jeweils geltenden Umsatzsteuer.
  2. Unsere Angebote sind bezüglich Preis, Menge, Lieferfristen und Liefermöglichkeiten freibleibend.
  3. Alle anfallenden Nebenkosten, wie zum Beispiel Telefon-, Porto-, Telefax- oder Kurierkosten, werden vom Auftraggeber übernommen.
  4. Sofern sich aus der Auftragsbestätigung nichts anderes ergibt, ist das Honorar für die vom Auftragnehmer erbrachten Leistungen ohne Abzug innerhalb von 14 Tagen nach Rechnungsdatum zur Zahlung fällig. Für die Folgen des Zahlungsverzuges gelten die gesetzlichen Regelungen.
  5. Aufrechnungsrechte stehen dem Auftraggeber nur zu, wenn seine Gegenansprüche rechtskräftig festgestellt, unbestritten oder vom Auftragnehmer anerkannt sind.

IV. Lieferzeit
  1. Ist kein besonderer Liefertermin zwischen den Parteien vereinbart, erfolgt die Lieferung der überarbeiteten Texte durch den Auftragnehmer innerhalb einer für eine sorgfältige Erledigung erforderlichen Frist.
  2. Lieferzeiten sind verbindlich, soweit dies ausdrücklich vereinbart wird. Sie werden nach Werktagen (ausgenommen Samstage) berechnet.
  3. Sofern die Parteien nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart haben, ist der Auftragnehmer berechtigt, die von ihm korrigierten bzw. lektorierten Texte per E-Mail oder Telefax an den Auftraggeber zu versenden.
  4. Setzt der Auftraggeber nach Verzugseintritt eine angemessene Nachfrist, so ist er nach fruchtlosem Ablauf dieser Nachfrist berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten. Schadensersatz statt der Leistung steht dem Auftraggeber nur zu, wenn der Verzug auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit oder auf fahrlässiger Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht beruht. Im Falle einfacher Fahrlässigkeit ist die Haftung des Auftragnehmers stets auf den vorhersehbaren, typischerweise eintretenden Schaden beschränkt.
  5. Die Haftungsbegrenzungen gemäß IV, 4 gelten nicht, sofern ein kaufmännisches Fixgeschäft vereinbart wurde. Gleiches gilt dann, wenn der Auftraggeber wegen des vom Auftragnehmer zu vertretenden Verzuges geltend machen kann, dass sein Interesse an der Vertragserfüllung weggefallen ist. In diesen Fällen ist die Haftung auf den vorhersehbaren, typischerweise eintretenden Schaden begrenzt.
  6. Tritt der Auftraggeber vom Vertrag zurück, ohne dass der Auftragnehmer hierzu Anlass gegeben hat, sind die bis zum Eintreffen der schriftlichen Rücktrittserklärung angefallenen Kosten und Honorare vom Auftraggeber zu zahlen, mindestens aber eine Stornopauschale in Höhe von 50 % des vereinbarten Auftragswertes, es sei denn, dass der Auftraggeber einen tatsächlich geringeren Aufwand des Auftragnehmers nachweist.

V. Mängelansprüche
  1. Die Mängelansprüche des Auftraggebers setzen voraus, dass dieser den vom Auftragnehmer überarbeiteten Text unverzüglich nach Erhalt prüft und etwaige offensichtliche Mängel unverzüglich nach der Prüfung, versteckte Mängel unverzüglich nach deren Entdeckung, unter genauer Angabe des Mangels schriftlich gegenüber dem Auftragnehmer rügt (§ 377 HGB).
  2. Dem Auftragnehmer ist Gelegenheit zu geben, den gerügten Mangel zu überprüfen.
  3. Mängelansprüche bestehen nicht, sofern der Mangel nur unerheblich ist. Grundsätzlich kein Mangel bzw. unerheblich in diesem Sinne ist die Verwendung einer bestimmten, sprachlich und sachlich richtigen Textbearbeitung, die vom Auftraggeber lediglich aus sonstigen, etwa stilistischen Gründen beanstandet wird.
  4. Soweit ein vom Auftragnehmer zu vertretender Mangel vorliegt, ist der Auftragnehmer zur Nacherfüllung berechtigt, die nach Wahl des Auftragnehmers durch Nachbesserung oder durch Nachlieferung erfolgen kann. Bevor der Auftraggeber weitere Ansprüche oder gesetzliche Rechte (Rücktritt, Minderung, Schadensersatz, Aufwendungsersatz, Selbstvornahme) geltend machen kann, ist dem Auftragnehmer zunächst Gelegenheit zur Nacherfüllung innerhalb einer angemessenen Frist zu geben, soweit vom Auftragnehmer keine anders lautende Garantie abgegeben wurde. Schlägt die Nacherfüllung trotz zweimaligem Nacherfüllungsversuch fehl, ist diese unmöglich, dem Auftraggeber unzumutbar oder verweigert der Auftragnehmer die Nacherfüllung, so kann der Auftraggeber vom Vertrag zurücktreten oder die Vergütung herabsetzen (mindern). Für die Geltendmachung von Schadensersatz- und Aufwendungsersatzansprüchen gilt VI.
  5. Mängelansprüche verjähren in 12 Monaten ab Gefahrübergang, es sei denn, der Auftragnehmer hat den Mangel vorsätzlich oder grob fahrlässig verursacht. Diese Verjährungsfrist gilt auch für Mangelfolgeschäden. Die gesetzlichen Verjährungsvorschriften im Falle eines arglistigen Verschweigens eines Mangels bleiben unberührt.
  6. Der Auftragnehmer haftet nicht für fehlerhafte Lektoratsarbeiten oder sonstige fehlerhafte Leistungen, die vom Auftraggeber durch unrichtige, unvollständige oder nicht lesbare Informationen, fehlerhafte Originaltexte oder sonst wie fehlerhaftes, vom Auftraggeber zur Verfügung gestelltes Material verursacht werden.

VI. Schadensersatz
  1. Die Geltendmachung von Schadensersatz und Aufwendungsersatz wegen Mängeln der erbrachten Leistung ist ausgeschlossen, soweit der Auftragnehmer eine Nacherfüllung aus Gründen, die der Auftragnehmer nicht zu vertreten hat, nicht ausführen kann.
  2. Die Geltendmachung von Schadensersatz für Mangelschäden setzt ein Verschulden des Auftragnehmers voraus. Für Mangelfolgeschäden aufgrund der Erbringung einer mangelbehafteten Leistung haftet der Auftragnehmer nur, sofern der Schaden auf einer wenigstens fahrlässigen Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht des Auftragnehmers beruht.
  3. Im Übrigen sind Schadensersatzansprüche und Aufwendungsersatzansprüche des Auftraggebers, gleich aus welchem Rechtsgrund, insbesondere wegen Verletzung von Pflichten aus oder im Zusammenhang mit dem Schuldverhältnis, aus Verschulden vor oder bei Vertragsschluss oder aus unerlaubter Handlung, ausgeschlossen. Dies gilt jedoch nicht in Fällen des Vorsatzes oder der groben Fahrlässigkeit, für Verletzungen des Lebens, bei Körper- und Gesundheitsschäden, wegen der Übernahme einer Garantie für das Vorhandensein einer Beschaffenheit oder bei einer fahrlässigen Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht.
  4. Für Verlust oder Untergang der vom Auftraggeber zur Verfügung gestellten Unterlagen oder Vorlagen haftet der Auftragnehmer nur bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit und nur bis zur Höhe des materiellen Wiederbeschaffungswertes.
  5. In keinem Fall haftet der Auftragnehmer über die gesetzlichen Ansprüche hinaus. Im Falle einfacher Fahrlässigkeit ist die Haftung des Auftragnehmers auf den vorhersehbaren, typischerweise eintretenden Schaden begrenzt. Änderungen der Beweislast sind mit den Regelungen in VI, 1 bis VI, 4 nicht verbunden.

VII. Geheimnisschutz
Alle Texte werden vertraulich behandelt. Wir verpflichten uns, Stillschweigen über alle Tatsachen zu bewahren, die uns im Zusammenhang mit unserer Tätigkeit für den Auftraggeber bekannt werden. Angesichts der elektronischen Übermittlung von Texten und Daten sowie etwaiger anderer Kommunikation in elektronischer Form zwischen dem Kunden, uns und möglichen Erfüllungsgehilfen können wir einen absoluten Schutz von Betriebs- und Informationsgeheimnissen und sonstigen vertraulichen Daten und Informationen nicht gewährleisten, da ein Zugriff unbefugter Dritter auf elektronischem Wege auf die übermittelten Texte nicht auszuschließen ist.

VIII. Gerichtsstand/Erfüllungsort
  1. Das Vertragsverhältnis und weitere Geschäftsverbindungen zwischen uns und dem Kunden unterliegen ausschließlich dem deutschen Recht. Gerichtsstand ist Hamburg.
  2. Erfüllungsort für Leistungen des Auftragnehmers sind dessen Geschäftsräume. Für Zahlungsverpflichtungen ist Erfüllungsort Hamburg.
  3. Falls einzelne Bestimmungen der vorliegenden Geschäftsbedingungen rechtsunwirksam sein sollten, bleiben die übrigen Bestimmungen in ihrer Wirksamkeit davon unberührt.